Reisegepäckversicherung für Urlaubs- und Privatreisen im Ausland

ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ
- Sondertarif -


Deine Vorteile auf einen Blick

- Weltweiter Versicherungsschutz mit USA+Kanada
- Umfassender Schutz bis zu 5 Jahre
- Sicherer Online-Abschluss
ab
9,00 € pro Monat

ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ - Versicherung

Der Ärger ist groß, wenn im Urlaub oder auf Reisen das Reisegepäck abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird. Der ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ schützt Dein Gepäck vor diesen Gefahren sowie gegen Diebstahl, Raub, Schäden bei Verkehrsunfällen, Lieferfristüberschreitungen und Schäden durch Elementarereignisse. Als Reisegepäck gelten Sachen Deines persönlichen Reisebedarfs, die Du auf einer Reise mitnimmst. Hierzu zählen auch Sportgeräte und technische Geräte wie Laptop oder Kamera, die Dir im Schadenfall gemäß den Entschädigungsgrenzen bzw. deren Zeitwert erstattet werden.

Die Reisegepäckversicherung kannst Du für eine Reise bis zu maximal 5 Jahre Reisedauer abschließen. Der Tarif eignet sich für Einzelpersonen, Senioren und Familien im Rahmen von:

  • Pauschal-, Urlaubs- und Individualreisen
  • Flugreisen, Busreisen, Bahnreisen, Kfz-Reisen
  • Schiffsreisen, Kreuzfahrten, Fährpassagen
  • Work & Travel, Weltentdecker, Globetrotter
  • Sonstige Kurz- und Langzeitreisen
Mit dem internationalen Gepäckschutz bist Du auf Reisen im Ausland bestens gerüstet. Der Sondertarif für Einmalreisen ist flexibel und kann jederzeit vor Reiseantritt, von Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, ergänzend zu einer bestehenden Auslandskrankenversicherung monatsgenau gebucht werden. Je versichertem Schadenereignis leistet der Versicherer, die HanseMerkur Reiseversicherung AG, maximal bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Dein Reisegepäck kannst Du wahlweise von 1.000 bis maximal 4.000 Euro Gepäckwert pro Person versichern.

  • ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ Reisegepäckversicherung

Der Versicherungsabschluss für Deine Reiseversicherung ist schnell und einfach direkt über den Online-Buchungslink möglich. Im Anschluss an Deine Buchung erhältst Du per E-Mail sofort die Versicherungsbestätigung mit sämtlichen vertragsrelevanten Unterlagen.

Leistungen der ReisePolice im Detail

ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ - Reisegepäckversicherung

Leistungen: Reisegepäckversicherung
ReisePolice GEPÄCK-SCHUTZ
Selbstbeteiligung im Schadensfall
100 EUR
Versicherte Ereignisse:
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck  
Lieferfristüberschreitungen  
Strafbare Handlungen Dritter  
Schäden bei Verkehrsunfällen  
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse  
Versicherungssummen:  
Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal bis zu der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme wahlweise 1.000 € / 2.000 € / 3.000 € / 4.000 €
Versicherte Sachen:  
Reisegepäck - Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Versichert sind auch Laptops, allerdings ohne Zubehör und Software. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert.  
Sportgeräte - jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.  
Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, jeweils mit Zubehör, Spielekonsolen und Mobiltelefone (nicht jedoch Autotelefone) mit Zubehör.  
Entschädigungsgrenzen:  
Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt:  
Wertsachen gemäß oben stehender Auflistung bis zu
50% der Vers.-summe
Laptops (ohne Zubehör und Software) bis zu
50% der Vers.-summe
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör
250 EUR
Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör
500 EUR
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör
500 EUR
Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt)
250 EUR
Audio-Player, tragbare DVD-Player
250 EUR
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen
250 EUR
Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger
Materialwert
Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere
amtliche Gebühren
Nicht versicherte Sachen:  
Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, elektronische Datenverarbeitungssysteme aller Art (Spielekonsolen, Audio-Player und Laptops sind versichert) inklusive Zubehör und Software, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.  

Tarifinformationen:

Tarifübersicht
+ Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation


monatsgenau buchbar

Gepäck-Schutz bis 4.000 €

Flexible Zahlweise




Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service

+49 40 55557877

Günstige Beiträge für alle Privatreisen: ReisePolice

Beitrag pro Monat:
ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ Reisegepäckversicherung
Gepäckwert pro Person
Weltweit inklusive USA/Kanada
1. bis 60. Monat
1.000 EUR
9,00 EUR
2.000 EUR
13,00 EUR
3.000 EUR
19,00 EUR
4.000 EUR
25,00 EUR

FAQ - Häufige Fragen & Antworten

  • Wer kann die ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ buchen?

    Die ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ eignet sich für alle Einzelpersonen, Senioren und Familien, die einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und sich im Rahmen von Urlaubs- und Privatreisen im Ausland aufhalten.

    Wo gilt der Reisegepäckschutz überall?

    Unser Sondertarif versichert Dein Gepäck weltweit im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet dessen Staatsangehörigkeit Du hast sowie das Staatsgebiet, in dem Du einen Wohnsitz hast.

    Wann beginnt und wann endet der Gepäckschutz?

    Ein Vertragsabschluss ist jederzeit bis zum Reiseantritt (Tag der Grenzüberschreitung ins Ausland) möglich. Die Höchstversicherungsdauer der ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ liegt bei maximal 60 Monaten (5 Jahre). Die Mindestbuchungsdauer beträgt einen Monat. Im Falle, dass Deine Reise beispielsweise nur 14 Tage dauert, muss ebenfalls ein ganzer Monatsbeitrag entrichtet werden.

    Der Versicherungsvertrag und der Versicherungsschutz enden mit Beendigung der versicherten Reise. Der Versicherungsschutz verlängert sich über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sich die planmäßige Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die Du als versicherte Person nicht zu vertreten hat.

    Hinweis! Hat der Auslandsaufenthalt bereits begonnen, ist keine Buchung für die verbleibende Reisezeit mehr möglich.

    Welche Versicherungssumme muss ich wählen?

    Versichert wird immer das gesamte Reisegepäck! Bei der Online-Buchung kannst du Versicherungssummen von 1.000 EUR, 2.000 EUR, 3.000 EUR und 4.000 EUR wählen.

    Was ist durch die Reisegepäckversicherung versichert?

    Mit der ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ ist Dein Gepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Dein Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhandenkommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhältst Du eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

    Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Du auf einer Reise mitnimmst, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Du während der Reise erwirbst. Versichert sind auch Laptops, allerdings ohne Zubehör und Software. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert.

    Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.

    Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, jeweils mit Zubehör, Spielekonsolen und Mobiltelefone (nicht jedoch Autotelefone) mit Zubehör.

    In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?

    Kein Versicherungsschutz wird für Schäden durch Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen von Gegenständen gewährt. Auch Schäden, die durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen verursacht werden (z. B. Abnutzung oder Verschleiß), sind nicht versichert.

    Nicht versichert sind zudem Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, elektronische Datenverarbeitungssysteme aller Art (Spielekonsolen, Audio-Player und Laptops sind versichert) inklusive Zubehör und Software, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.

    Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

    Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Dir zur Begleichung der Prämie zur Verfügung:

    • SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (Bankeinzug)
    • Kreditkarte
    • PayPal

    Die Abbuchung erfolgt, je nach Wunsch, in monatlichen Raten oder einmalig als Gesamtprämie.

    Welche Vertragsunterlagen erhalte ich nach Buchung?

    Nachdem Du Deine Gepäckversicherung bequem über unser Online-Portal gebucht hast, erhältst Du umgehend Deinen Versicherungsschein im PDF-Format so wie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen und Produktinformationen. Ein gesonderter Versand Deiner Police per Post erfolgt nicht.

    Gibt es eine Selbstbeteiligung?

    Der Sondertarif ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Versicherungsfall. Die Höhe des Selbstbehaltes ist unabhängig von der gewählten Versicherungssumme.

    Meine Reise wurde abgesagt oder muss verschoben werden. Was nun?

    Bitte teile uns stets vor Versicherungsbeginn mit, wenn sich Deine Reisedaten geändert haben. Über die Emailadresse post[at]reisepolice-gepaeckschutz.de kannst Du uns schnell und formlos über Deine neuen Reisedaten informieren. Sollte die Reise nicht stattfinden können, so ist auch eine kostenfreie Stornierung des Vertrages, gegen Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge, möglich.

    Änderungsmitteilungen und Stornierungen, die uns erst nach Versicherungsbeginn erreichen, können - ohne einen Nachweis - nicht mehr berücksichtigt werden.

    Tipp: Nach erfolgreicher Buchung der ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ hast du bis zu 14 Tage Zeit, Deinen Vertrag selbstständig zu widerrufen. Den entsprechenden Link findest Du in Deiner Bestätigungsemail, die Du nach der Onlinebuchung direkt von HanseMerkur erhältst. Im Anschluss an den Online-Widerruf ist eine erneute Buchung mit den aktuellen Reisedaten problemlos möglich. Bereits gezahlte Prämien werden zurückerstattet.

  • Ich muss einen Schaden oder Diebstahl melden – wie verhalte ich mich richtig?

    Im Schadenfall kontaktierst Du bitte umgehend die HanseMerkur Versicherung. Halte den Schaden möglichst gering und vermeide alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung bitten wir Dich auf Vollständigkeit der einzureichenden Dokumente zu achten. Bitte sammle alles, was mit dem Schaden in Verbindung steht (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Rechnungen, Anzeigen u. ä.) und reiche diese, zusammen mit einem von Dir ausgefüllten Schadenformular, beim Versicherer ein.

    Im Schadenfall benötigt die HanseMerkur grundsätzlich folgende Unterlagen und Angaben von Dir:

    • Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters (sofern vorhanden)
    • Kopie des Versicherungsnachweises
    • Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)
    • Adressdaten des Versicherungsnehmers

    Bitte beachte folgende Hinweise:

    • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter musst Du unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lass Dir das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reiche dieses im Original ein.
    • Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen muss dort unverzüglich anzeigt werden. Bitte lass Dir von dem Beförderungsunternehmen eine Bestätigung über die Anzeige aushändigen und reiche dieses im Original ein.
    • Schäden in einem Beherbergungsbetrieb musst Du auch der Leitung dieses Betriebes melden. Bitte lass Dir von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reiche diese im Original ein.
    • Nimmst Du an einer Pauschalreise teil, bitten wir Dich, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lass Dir von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reiche diese im Original ein.

    Die Schadenmeldung sendest Du per Post an:
    HanseMerkur Reiseversicherung AG
    Reiseversicherung- Leistungsabteilung
    Siegfried-Wedells-Platz 1
    20352 Hamburg

    Oder Du schickst die Schadenmeldung per Fax an die Rufnummer: 040 4119-3586

    Wie erreiche ich die HanseMerkur Versicherung im Notfall?

    Im Notfall erreichst du die HanseMerkur unter dem weltweiten 24h-Notruf-Service +49 40 55557877.

    Was wird bei Zerstörung oder Abhandenkommen ersetzt?

    Im versicherten Schadenfall ersetzt die HanseMerkur für zerstörte oder abhandengekommene Sachen, soweit diese versichert sind, deren Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintrittes. Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte an Deinem ständigen Wohnort anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).

    Wie leistet der Versicherer bei Beschädigungen am Reisegepäck?

    Für beschädigte und reparaturfähige Sachen übernimmt der Versicherer, soweit diese Sachen versichert sind, die notwendigen Reparaturkosten und eine gegebenenfalls bleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert.

    Welche Einschränkungen gelten für Wertsachen?

    Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz nur, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind jedoch nur versichert, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

    Welche Einschränkungen gibt es bei Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen?

    Für Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugen durch strafbare Handlungen Dritter leistet der Versicherer nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum (bei Wassersportfahrzeugen: Kajüte oder Packkiste) oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet.

    Keine Entschädigung wird geleistet für die in der Tarifbeschreibung, Abschnitt Reisegepäck, aufgeführten Wertsachen.

    Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z.B. Parkplatz, Hafen).

    Die HanseMerkur leistet nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden eingetreten ist. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.

    Gibt es Einschränkung beim Zelten oder Camping?

    Ja! Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen.

    Lässt Du Sachen unbeaufsichtigt im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch strafbare Handlungen Dritter nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist.

    Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzt die HanseMerkur nur, sofern die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.1 (siehe Vertragsbedingungen / Teil Reisegepäck-Versicherung) erfüllt oder der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.

  • Wann kann die ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ erneut gebucht werden?

    Die ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ kann jederzeit erneut gebucht werden. Bitte beachte bei einem wiederholten Vertragsabschluss die dem Tarif zugrundeliegenden Abschlusskriterien.

    Wichtig! Ein Vertragsabschluss kann bis spätestens zum Reiseantritt erfolgen. Die Buchung nach Reisebeginn oder als Anschlussvertrag an einen Vorvertrag ist nicht möglich!

Kontakt

Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr

Ansprechpartner


MATHIAS JENSCH

MICHAELA SIEBER

HENRIETTE BEIL

 

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